Kosten und Abrechnung
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Abrechnung für gesetzlich und privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler*innen.
In meiner psychotherapeutischen Praxis behandle ich Patient*innen aller Krankenkassen. Ich möchte sicherstellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus.
Gesetzlich Versicherte
Im Rahmen meines Kassensitzes können gesetzlich Versicherte die psychotherapeutische Behandlung nach den geltenden Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt über die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler*innen
Darüber hinaus behandle ich Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler*innen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP), welche sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) bzw. den aktuellen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen richtet.
Wenn Sie die Behandlung selbst finanzieren möchten, erhalten Sie eine Rechnung nach den geltenden GOP-/GOÄ-Vorgaben. Gerne informiere ich Sie vor Behandlungsbeginn transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme
Bitte beachten Sie, dass sich Art und Umfang der Kostenübernahme je nach privatem Versicherungsvertrag oder Beihilfevorschriften unterscheiden können. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die individuellen Erstattungsbedingungen zu informieren. Ein möglicher Eigenanteil richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.